Allgemeine Geschäftsbedingungen
Krankheiten jeglicher Art sind der Tierpension „Sandra´s Kleintierpesnion mitzuteilen.
Läufige Hündinnen können wir leider nicht aufnehmen!
- Der Pflegezeitraum wird mündlich vereinbart, die Tierpension verpflichtet sich das o. g. Tier in dem angegeben Zeitraum in den Räumlichkeiten für den Tierhalter bekannt unter zubringen und zu versorgen.
- Sollte der Tierhalter nicht in der Lage sein, sein Tier zum vereinbarten Zeitpunkt abzuholen, ist / sind ab diesen Zeitpunkt für das Tier / die Tiere verantwortlich bzw. Ansprechpartner von Sandra´s Kleintierpension oder zu benachrichtigen. Im Falle des Verzugs hat der Auftraggeber den Mehraufwand der weiteren Unterbringung u. Verpflegung seines Tieres zu bezahlen. Der Tierhalter ist verpflichtet sein Tier zu dem vereinbarten Termin in der Kleintierpension abzuholen. Am 30. Kalendertag nach dem vereinbarten Abholtermin wird das Tier an ein öffentliches Tierheim oder an Dritte weitervermittelt, wenn der Tierhalter bis dahin seinen Willen zur baldigen Abholung der Kleintierpension nicht mitgeteilt hat.
- Der Tierhalter versichert das sein Hund gegen Hepatitis, Staube; Tollwut, Parvovirose und Leptospirose und die Katze gegen Katzenschnupfen, Katzenseuche u. Tollwut geimpft und regelmäßig Entwurmt wurde. Ebenfalls regelmäßig eine Flohbehandlung durchgeführt wird.
- Das Futter (ggf. Medikamente)sind für die Dauer des Aufenthalts mit zu bringen. Anfallende kosten für mehr Futter oder Medikamente werden dem Tierhalter in Rechnung gestellt.
- Im Falle einer Erkrankung, Verletzung des Hundes/der Katze oder Kleintier erklärt sich der Tierhalter damit einverstanden, dass die notwendige tierärztliche Versorgung von einem Tierarzt übernommen wird. Die dadurch entstandenen Kosten trägt der Tierhalter.
Für Tierarztfahrten rechnen wir zusätzlich zu den Arzt - bzw. Medikamentenkosten jeweils 20.-Euro. - Versterben eines Tieres. Sandra´s Kleintierpension übernimmt keine Haftung für evtl. Versterben des Tieres. Bei älteren, kranken Tieren ist unbedingt mitzuteilen, was im Falle des Todes mit dem Tier passieren soll. Für alle dafür entstehenden Kosten haftet der Tierbesitzer.
- Die Haftung von Sandra´s Kleintierpension und deren Vertreter sowie Erfüllungshilfen beschränkt sich, abgesehen von Schäden an Leib , Leben oder Gesundheit, auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.
- Die Unerbringungskosten richten sich nach Art und Dauer der Unterbringung und sind zur Zeit des Vertrag Abschlusses gültigen Preisliste der Kleintierpension zu entnehmen.
Bei Neukunden wir der Gesamtbetrag beim Pension antritt fällig, sonst bei Abholung des Tieres. - Für mitgebrachte Gegenstände wie z.B. Leinen Körbe Decken wird keine Haftung übernommen.
- Für jeden Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung vorliegen. Der Tierhalter haftet für alle von seinem Tier verursachten Schäden.
- Die Stornierungserklärungen bedürfen der Schriftform
Bei Stornierung gelten folgende Stornierungsgebühren:
- Stornierungen sind bis 6 Wochen vor Urlaubsbeginn kostenfrei.
- Bei Stornierungen bis 5 Wochen vor Urlaubsbeginn fallen 100 % der Unterbringungskosten an.
- Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen bleiben die Zahlungsverpflichtungen bestehen.
Das beidseitige Recht zur fristlosen Kündigung (§626 BGB) bleibt davon unberührt. - Wir haften nicht für Verletzungen, Erkrankungen des zu betreuenden Tieres, die die von anderen Tieren verursacht werden, bedingt durch den Freilauf mit Artgenossen, bei Spaziergängen oder durch die Gruppenhaltung. Dafür tritt im Bedarfsfall die Haftpflichtversicherung des anderen Tierhalters ein. Wir haften nicht bei Unglücksfällen oder Spielverletzungen, die Kosten trägt der Halter.
- Dieser Pflegevereinbarung ist für alle kommenden Betreuungszeiten Ihrer Tiere gültig
- Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Staufen im Breisgau.